DIE LINKE

Kommunalwahlen in NRW

Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.

In der Städteregion stehen Wahlen zu folgenden Vertretungen ("Kommunalparlamenten") an:

  • Städteregionstag Aachen
  • Stadtrat Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg, Würselen
  • Gemeinderat Roetgen, Simmrath
  • Bezirksvertretungen Aachen-Mitte, Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster/Walheim, Laurensberg, Richterich.

sowie Wahlen zu den Ämtern:

  • Städteregionsrat/-rätin der Städteregion Aachen
  • Oberbürgermeister*in der Stadt Aachen
  • Bürgermeister*innen der Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg, Würselen und der Gemeinden Roetgen und Simmerath.

Aus dem Ergebnis der Kommunalwahlen in den Räten der Kreisfreien Städte und den Kreistagen wird außerdem indirekt bestimmt, wer für die Parteien in folgende Gremien entsandt wird:

  • Landschaftsversammlung Rheinland
  • Regionalrat Köln

Zu den letztgenannten Gremien könnt Ihr also nicht direkt abstimmen, ihr erhaltet dafür keinen Stimmzettel.

Informationen zur Veranstaltung

Beginn der Veranstaltung Sonntag, 14. September 2025, 8.00
Ende der Veranstaltung Sonntag, 14. September 2025, 20.00
Kategorien Wahlen, Städteregionstag, Stadtrat Aachen

Damit zusammenhängende Termine

So, 28. September 2025 8.00 -18.00

Wenn bei den Wahlen am 14. September zu

  • Oberbürgermeister*innen der kreisfreien Städte (z.B. Aachen)
  • Bürgermeister*innen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (z.B. Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Roetgen, Monschau, Simmerath, Stolberg oder Würselen)
  • Landrätinnen/-räte der Kreise
  • Städteregionsrätin/-rat der Städteregion Aachen

keine der jeweils antretenden Personen die absolute Mehrheit der Stimmen (also über 50%) erreicht, findet am 28. September dazu eine Stichwahl statt.

(Dies sollte ursprünglich auch der Termin der Bundestagswahl sein. Von der vorgezogenen Neuwahl des Bundestags sind die Kommunalwahlen aber nicht betroffen.)